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Zurück zur ÜbersichtStillschweigende Verlängerung eines Trainingsvertrages
Das Amtsgericht München entschied in einem rechtskräftigen Urteil, dass ein Karate-Trainingsvertrag durch die fortgesetzte Teilnahme am Training nach Ablauf einer Befristung stillschweigend als unbefristeter Vertrag fortgesetzt wird (Az. 191 C 10975/25).
Im konkreten Fall zahlte ein Vater die Trainingsgebühren für seinen Sohn nicht mehr, nachdem ein ursprünglich befristeter Vertrag ausgelaufen war. Der Sohn nahm jedoch weiterhin am Training teil. Jahre später verlangte die Karateschule rückwirkend die Vergütung für einen längeren Zeitraum ohne Zahlung für 27 Monate, da sie von einer fortgesetzten Teilnahme ausging.
Das Amtsgericht München urteilte, dass der Vater zur Zahlung der ausstehenden Gebühren verpflichtet ist. Durch die weitere Teilnahme am Karate-Training (Leistungsempfang) sei ein unbefristeter Dienstvertrag zustande gekommen.
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