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Recht / Sonstige 
Freitag, 08.05.2026

„Rot“ auf Busstreifen mit Pkw überfahren: Buße wegen Einfahrtverbot - Kein „Rotlichtverstoß“

Eine Bus-Ampel auf einer Busspur gilt nur für Busse, nicht für andere Pkw. Wer als Autofahrer auf der Busspur über den waagerechten weißen Lichtbalken fährt, begeht deshalb keinen Rotlichtverstoß.

Trotzdem ist das Fahren auf der Busspur verboten, wenn diese mit Zeichen 250 (Einfahrtverbot) und „nur Busse/Fahrräder“ gekennzeichnet ist. Dann liegt ein Verstoß gegen dieses Einfahrtverbot vor – und der wird mit einem Bußgeld geahndet.

Im entschiedenen Fall fuhr ein Autofahrer auf der Busspur und missachtete dabei Bus- und Fahrradampel. Das Amtsgericht wertete das als Rotlichtverstoß plus Verstoß gegen das Einfahrverbot. Das Bayerische Oberlandesgericht hob den Rotlichtverstoß auf, ließ aber die Strafe wegen des Einfahrtverbots bestehen. Die Behörde dürfe wegen der Gefährlichkeit das Bußgeld für den verbotenen Busspur-Verstoß sogar erhöhen (Az. 201 ObOWi 47/26)!

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.





 
 
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